Fischsterben

Verhalten bei auftretenden Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter bzw. bei Fischsterben

Gemäß § 21 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg sind die Fischereiberechtigten, Fischereiausübungsberechtigten und Betreiber von Anlagen zur Fischzucht und -haltung verpflichtet, der Fischereibehörde oder dem Amtstierarzt/-ärztin das Auftreten von Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter sowie von Fischsterben unverzüglich anzuzeigen.

Die Untere Fischereibehörde in Beeskow ist in der Regel von Montag bis Freitag unter den Rufnummern 03366 35 -1335, -1340, -1342 oder -1344 erreichbar.

Die Amtstierärztin in Frankfurt (Oder) ist von Montag bis Freitag unter den Rufnummern 0335 – 552 3940 oder über das Ordnungsamt 0335 – 552 3200 erreichbar. An Sonn- und Feiertagen gibt es im Bereich der Veterinäre einen Bereitschaftsdienst.

Notfalls kann auch die Leitstelle Tel. 0335 – 565 3737 informiert werden.

Die Fischereiausübungsberechtigte soll für den Amtstierarzt/-ärztin oder den Fischgesundheitsdienst lebende oder tote Fische im erforderlichen Umfang für Untersuchungen bereitstellen. Hierzu sind tote Fische kühl zu lagern.
Der Fischereiausübungsberechtigte hat die anderen toten Fische ordnungsgemäß zu entsorgen.

Für die meisten Frankfurter Gewässer ist der Landesanglerverband Brandenburg e. V. Fischereiausübungsberechtigter. Er ist zu erreichen über die Homepage https://www.lavb.de/ oder über die Gewässerwirtschaft: Telefon 033200 – 523912 – Manfred Leopold und 033200 – 523921 – Daniel Müller.

Der Kreisanglerverband Frankfurt (Oder) e. V.  ist zu erreichen über die Homepage http://www.av-ffo.de  und e-mail: info[at]av-ffo.de bzw. über
Telefon der Geschäftsstelle:

Vereinsheim am Küstersee
Kliestower Str. 26a
15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 (0) 335 4010834
Fax: +49 (0) 335 4010842
Mobil: Präsident, Bodo Taubitz 0174 3155397 auch WhatsApp oder info[at]av-ffo.de

Neben der Bereitstellung von Fischen zur Untersuchung sollten Wasserproben genommen werden. Diese sind so zu nehmen, indem das Probenbehältnis (Flasche) zuvor mehrmals mit dem Seewasser gespült worden ist. Die Befüllung und das Verschließen sollen unter Wasser geschehen, so dass kein Lufteinschluss Im Probenbehältnis ist.

Fischgesundheitsdienst in Brandenburg

Fischgesundheitsdienst im Veterinäruntersuchungsamt Cottbus
Schlachthofstraße 18
03044 Cottbus
Tel.: 0355-7823-0 oder 0355-7823-262
Herr Dr. Engelhardt

Fischgesundheitsdienst im Veterinäruntersuchungsamt Potsdam
Pappelallee 2
14469 Potsdam
Tel.: 0331-56880
Herr Genselin

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