Anglerprüfung

…zum Erwerb des Fischereischeines.

Nächster Prüfungstermin

...wird rechtzeitig hier bekannt gegeben!

Die Prüfungsgebühr von 25 € ist vorab zu den Sprechzeiten im Vereinsheim am Küstersee, zu den Konsultationsterminen oder zum Prüfungstermin vor Ort zu entrichten.

Die Fragen und eine Prüfungssimulation sind auf der Webseite zu finden: https://fischereischeintest.brandenburg.de/

Die für weitere Konsultationen und Informationen zuständige Stelle ist auf der Webseite des MLUK (siehe Informationen zur Anglerprüfung weiter unten) zu finden oder beim KAV.

Kontaktdaten und Prüfungsort

Vereinsheim am Küstersee
Kliestower Str. 26a
15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: +49 (335) 4010834
Fax: +49 (335) 4010842
E-Mail: anglerpruefung[at]av-ffo.de
Internet: www.av-ffo.de

Sprechzeiten:
…jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 17:00 bis 18:30 Uhr in der Geschäftsstelle
(nicht in den Monaten Juli und August)

Information zur Anglerprüfung

Die Prüfung besteht aus folgenden Fachgebieten:

  • Fischkunde- und Hege
  • Pflege der Fischgewässer
  • Fanggeräte und deren Gebrauch
  • Behandlung der gefangenen Fische
  • einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften

Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung bei der durch Ankreuzen (a, b oder c) die jeweils richtige Antwort gekennzeichnet werden muss. Insgesamt werden 60 Fragen gestellt, pro Fachgebiet 12 Fragen. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 Fragen richtig beantwortet sind und in den Fachgebieten jeweils 50 von Hundert richtig sind. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € und ist vor der Prüfung zu entrichten. Der Prüfling muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Fragenpool für die Prüfungsvorbereitung ist im Internet veröffentlicht unter

https://fischereischeintest.brandenburg.de/web/fischereischein/fischereischeintest

Nach bestandener Prüfung wird bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses und eines Passbildes der Fischereischein ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €.

Die ebenfalls zu entrichtende Fischereiabgabe (falls nicht schon vorher entrichtet) beträgt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 8. bis 18. Lebensjahr 2,50 € für ein Kalenderjahr. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr 12,00 € und für fünf Kalenderjahre 40,00 €.

Weiterführende Informationen dazu:

https://fischereischeintest.brandenburg.de/

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/fischerei-und-angeln/anglerpruefung-und-fischereischein/#

Hinweis:

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat mit Wirkung vom 1.1.2020 die Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Jagd- und Fischereibehörde dem Landkreis Oder-Spree übertragen. Einzelheiten sind der Webseite zu entnehmen:

https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Landwirtschaft/Fischerei-und-Jagd

(Stand: Juli 2023)

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